Shell warb für sein Motoröl mit dem Begriff „klimaneutral“ und stützte das auf zugekaufte Klimazertifikate aus Aufforstungsprojekten. Das Landgericht Hamburg urteilte dazu, dass ein fossiles Produkt per se nicht klimaneutral sein kann, egal wie viele Zertifikate dahinterstehen. Auch Beiersdorf musste sich Kritik gefallen lassen, als das Unternehmen sein NIVEA Duschgel als „klimaneutralisiert“ bewarb, einen selbst erfundenen Begriff, der an „klimaneutral“ erinnert, aber keiner einheitlichen Definition folgt.
Beide Beispiele zeigen, dass selbst Konzerne mit eigenen Rechtsabteilungen bei ihrer Umweltkommunikation ins Straucheln geraten können. Für mittelständische Unternehmen, die sich solche Compliance-Strukturen in der Regel nicht leisten, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf das Thema, denn seit dem 27. September 2026 können diese Art von Aussagen zu einem konkreten rechtlichen Risiko werden.
Was sich mit EmpCo ändert
Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo, EU 2024/825) wird in Deutschland über eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbindlich. Sie verbietet unter anderem allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ ohne Nachweis einer anerkannten Umweltleistung, produktbezogene Werbung mit Klimaneutralität durch Kompensation, also genau das Muster von Shell, Werbung mit künftigen Umweltleistungen ohne geprüften Umsetzungsplan sowie Nachhaltigkeitssiegel ohne echtes Zertifizierungssystem.
Es gibt keinen Übergangszeitraum und keine Abverkaufsfrist, sodass die Regeln auch für bestehende Lagerware gelten. Betroffen sind zunächst Unternehmen, die direkt mit Verbrauchern kommunizieren, also alles rund um Verpackung, Website, Werbung und Social Media. Verstöße können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, bei EU-weiter Dimension auch Bußgelder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Auch der Einkauf ist betroffen
Das gilt indirekt auch für den Einkauf. Formal gilt EmpCo zwar nur für die Kommunikation gegenüber Verbrauchern, sodass reine B2B-Unternehmen nicht direkt erfasst sind. Trotzdem verändert die Richtlinie, was Geschäftskunden von ihren Zulieferern erwarten, denn wer gegenüber Verbrauchern wirbt, muss seine Aussagen belegen können und wird diese Nachweise zunehmend von seinen Lieferanten einfordern. Der Einkauf ist damit doppelt gefordert: Er muss gegenüber eigenen Kunden Nachweise liefern können und diese wiederum von den eigenen Zulieferern einfordern, auch ohne direktes Endverbrauchergeschäft. Sobald Verbraucher Inhalte auf Website, Social Media oder Karriereseite sehen, gilt EmpCo zudem auch dort.
Das eigentliche Problem ist die Menge
Shell und Nivea sind aufgefallen, weil ihre Aussagen öffentlich diskutiert wurden. Ein mittelständisches Unternehmen hat selten diese Aufmerksamkeit, dafür aber oft hunderte Produktseiten, Flyer und Verpackungstexte, die über Jahre gewachsen sind und nie systematisch geprüft wurden. So entstehen Formulierungen, die unkritisch gewählt wurden und seitdem unbemerkt weiterlaufen, sodass sich eine manuelle Einzelprüfung bei diesem Umfang kaum noch leisten lässt.
Ein pragmatischer Weg zur Compliance
Der Weg zur EmpCo-Compliance beginnt mit der Sensibilisierung der handelnden Personen im Unternehmen, gefolgt von der Bestandsaufnahme und in schwierigen Fällen auch einer rechtlichen Bewertung, gefolgt von der Anpassung und dem Verankern dieses Prozesses im Unternehmen.
Der aufwendigste und zugleich wichtigste Schritt ist die Bestandsaufnahme. Dafür haben wir bei ESTURION gemeinsam mit Experten aus den Bereichen Big Data und Compliance einen systematischen Prüfprozess für Umweltaussagen entwickelt, der sogar vom TÜV eingesetzt wird.

Der Prozess gliedert sich in vier Stufen. In Stufe 0 werden alle verfügbaren Materialien wie PDFs, Bilder, Verpackungsfotos und Webseiten in maschinenlesbare Daten überführt. In Stufe 1 erkennt ein KI-Agent automatisch Umweltaussagen wie „klimaneutral produziert“ und hält fest, wo genau sie stehen. In Stufe 2 bewertet ein zweiter KI-Agent jede Aussage im Kontext und ordnet sie einer Risikoklasse zu, die von hoch über mittel und gering bis kein Risiko reicht. In Stufe 3 fasst ein dritter Agent die Ergebnisse als Executive Summary, als detaillierten Analysebericht und als interaktives Dashboard mit jeder Einzelaussage samt Quelle zusammen.
Prüfbare KI für Revisionssicherheit
Entscheidend ist, was parallel zu diesen Analyseschritten geschieht. Jeder Zwischenschritt wird revisionssicher mit Zeitstempel und Versionierung gespeichert. Getreu dem Motto „eine KI, die prüft, muss selbst prüfbar sein“ lässt sich jede Aussage bis zur Quelle zurückverfolgen. Die verwendeten Methoden sind innerhalb des Unternehmens offengelegt und die Trefferquote wird fortlaufend anhand von Testfällen gemessen.
So entsteht eine Arbeitsgrundlage, auf der sich jede Einstufung auch später nachvollziehen lässt. Die Geschäftsführung kann selbst einschätzen, was dringend, was grenzwertig und was unkritisch ist. Unkritische Fälle lassen sich direkt intern anpassen. Bei Grenzfällen empfiehlt es sich, einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Juristen hinzuzuziehen, dem der Bericht dann als Arbeitsgrundlage dient, ohne Doppelarbeit.
Fazit
EmpCo verschiebt die Beweislast, denn wer künftig mit Nachhaltigkeit wirbt, muss das auch belegen können, und zwar nicht erst auf Nachfrage. Für den Mittelstand bedeutet das seit dem Inkrafttreten vor allem, die eigene Kommunikation und, im Einkauf, auch die der Lieferanten rechtzeitig und vollständig zu prüfen. Technologie kann dabei helfen, das Mengenproblem zu lösen, während die Bewertung der Ergebnisse eine unternehmerische beziehungsweise juristische Aufgabe bleibt.
Mehr zu unserem Angebot: ComplianceReady mit Schwerpunkt EmpCo
Dieser Beitrag erschien zuerst im Einkaufsmagazin „Kleine Kniffe“.
